Rechtsanwalt

Lukas

Szymanski

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Während dieser Rechtsbeziehungen kann es zu nicht unerheblichen Konflikten zwischen den Parteien kommen. Im schlimmsten Fall können Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. In diesem Fall stellt sich für Sie die wichtige Frage, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten/sollten oder nicht. Das hängt davon ab, ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. Sollte die rechtliche Beurteilung zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kündigung unwirksam ist oder doch zumindest Zweifel an der Wirksamkeit bestehen, dann ist es empfehlenswert eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese muss spätestens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht eingereicht werden, da anderenfalls die Kündigung als rechtswirksam gelten wird.

Zu Konfliktsituationen kann es aber auch innerhalb anderer arbeitsrechtlicher Themenbereiche kommen, die eine rechtliche Beratung und Intervention erforderlich machen.

 

Ich unterstütze Sie gerne u.a. in folgenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen:

 

• Abfindung

• Abmahnung/Ermahnung

• Anwendung von Tarifverträgen

• Arbeitsverträge

• Arbeitszeugnisse

• Elterngeld/Elternzeit

• Kündigung

• Lohnforderungen

• u.a.

 

 

Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Pachtrecht

Das Mietrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Es regelt die entgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache während der Mietzeit, sowie weitere Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter.

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer eines formal geteilten Grundstücks gegenüber weiteren Eigentümern, sowie gegenüber der Gemeinschaft oder dem Wohnungsverwalter.

Das Pachtrecht regelt neben der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sachen auch die Möglichkeit der Fruchtziehung, also die Gewinnung von Erzeugnissen aus der gepachteten Sache. Beispiele sind insbesondere Tankstellen, Gaststätten oder Grundstücke bei der Landpacht.

 

Ich unterstütze Sie gerne u.a. in folgenden miet-, wohnungseigentums-, sowie pachtrechtlichen Fragestellungen:

 

• Kündigung des Miet- oder Pachtverhältnisses

• Mietminderung wegen Mängeln der Miet- oder Pachtsache

• Miet- und Pachtverträge

• Nachbarrecht

• Räumungsklage

• Wohnungseigentumsrecht

• u.a.

 

 

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht regelt im weitesten Sinne den Transport von Personen oder Gütern auf öffentlichen Straßen. Das Verkehrsrecht ist nicht in einem Gesetz zusammengefasst, sondern in vielzähligen Vorschriften und Einzelgesetzen geregelt.

Besonders relevant wird es, wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, sei es zwischen zwei oder mehreren Kfz oder einem Kfz und einem Radfahrer oder Fußgänger. Hierzu zählen auch Unfälle nur unter der Beteiligung von Fahrrädern. Nach einem Unfall stellen sich insbesondere für den Geschädigten oft Fragen über die Abwicklung und Regulierung, sowie über mögliche Schadensersatzansprüche. In solchen Fällen stehe ich Ihnen kompetent zur Seite und werde Ihre Ansprüche zielorientiert durchsetzen.

 

Ich unterstütze Sie gerne u.a. in folgenden verkehrsrechtlichen Fragestellungen:

 

• Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen

• Recht der Fahrerlaubnis

• Schadensersatzansprüche (auch Schmerzensgeld)

• Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

• u.a.

 

 

Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Strafrecht umfasst alle Rechtsnormen, die dem Schutz bestimmter Schutz- und Rechtsgüter dienen und bei Verletzung dieser durch eine Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Haben Sie z.B. im Straßenverkehr einen Unfall verursacht, kann es zu Ermittlungsmaßnahmen seitens der Staatsanwaltschaft kommen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn bei dem Verkehrsunfall eine Person geschädigt wird. Dann erhalten Sie von der Polizei ein Schreiben, das den Tatvorwurf und die Möglichkeit einer Einlassung zum Tatgeschehen enthält.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht sanktioniert Gesetzesübertretungen, die keine Straftat darstellen. Bei Verletzung von Ordnungsrecht wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, z.B. bei Verkehrsverstößen.

 

Ich unterstütze Sie gerne u.a. in folgenden straf- und ordnungsrechtlichen Fragestellungen:

 

• Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren in Strafsachen

• Ordnungswidrigkeitenrecht

• u.a.

 

 

Zivilrecht im Allgemeinen

Ich unterstütze Sie gerne auch in weiteren Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Dieses regelt eine Fülle von Rechtsbereichen, unter anderem das Kauf- und Werkvertragsrecht, den Dienstleistungsvertrag, das Reiserecht und die unerlaubten Handlungen (auch Persönlichkeitsverletzungen) etc.

 

Ich unterstütze Sie gerne u.a. in folgenden rechtlichen Fragestellungen:

 

• Kauf- und Werkvertragsrecht (z.B. Gewährleistungsrecht bei Mängeln)

• Dienstleistungsverträge

• Reiserecht (z.B. Entschädigungsansprüche bei Verspätung und Ausfall von Flügen nach der europarechtlichen Fluggastrechteverordnung)

• Schadens- und Schmerzensgeldansprüche

• Verträge im Allgemeinen

• u.a.

 

 

Weitere Rechtsgebiete

Ich unterstütze Sie gerne auch in folgenden rechtlichen Fragestellungen:

 

• Erbrecht (z.B. Erbfolge, Pflichtteilsrecht)

• Handelsrecht (z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kündigungen, Provisionen)

• Sozialrecht (z.B. Arbeitslosengeld II/Hartz 4, Grad der Behinderung/Schwerbehinderung)

• Speditions- und Transportrecht

• Urheberrecht (z.B. Abmahnung für illegales Filesharing von Musik und Filmen oder für illegales Verbreiten von Software, Bildern und Fotos im Internet)

• u.a.

 

Rechtsanwalt Lukas Szymanski  |  Heßlerstraße 24  |  59065 Hamm

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